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BUAP-Gebühr

Schulversicherung gegen Unfälle

Mit dieser Versicherung kommt das Colegio Humboldt A.C. für jegliche Kosten auf, die durch Unfälle auf dem Schulgelände während der Schulzeit entstehen.

Als Unfall soll hierbei die folgende Definition gelten: Jegliche körperliche Verletzung des Schülers, verursacht durch äußerliche, plötzliche oder gewaltsame Einwirkungen gegen seinen Willen, während normaler schulischer Aktivitäten innerhalb des Schulgeländes, auf dem Schulweg oder während offizieller Schulveranstaltungen innerhalb der Republik Mexiko.

Ausgeschlossen davon sind alle Vorkommnisse infolge krimineller Akte oder solcher, bei denen Dritte zu beschuldigen sind, oder jene, welche die Comisión Nacional de Seguros y Fianzas (Nationale Kommission für Versicherungen und Kautionen) als durch die Versicherung nicht abgedeckt ansieht.

Im Falle eines Unfalls, übernimmt die Schule gemeinsam mit dem Lehrer  und/oder dem zuständigen Arzt die Erstversorgung des Schülers. Sollten, aufgrund der Art der Verletzung, eine spezielle Ausrüstung oder Spezialärzte nötig sein, so kümmert sich die Schule um den Transport in das entsprechende Krankenhaus. Der Schüler steht unter der Obhut der Schule bis seine Eltern vor Ort sind.

Die Schulversicherung gegen Unfälle deckt folgende Leistungen ab:

 

DECKUNG VERSICHERTE SUMME SELBST-BETEILIGUNG
Unfall mit Todesfolge 80,000.00 keine
Verlust eines Körperteils der „Klasse A“ 80,000.00 keine
 Rückerstattung der Arztkosten 40,000.00 100

Die Leistungen bei einem Unfall mit Todesfolge werden bei Schülern ab 12 Jahren übernommen. Bei Schülern unter 12 Jahren, werden Bestattungskosten übernommen.

Die Leistungen beim Unfall mit Todesfolge und Verlust von Körperteilen,  erfolgen ausschliesslich durch Rückerstattungsverfahren.

Es folgt die Tabelle zum Verlust von Körperteilen zu Ihrer Information:

VERLUST VON KÖRPERTEILEN DER „KLASSE A“

KÖRPERTEIL % VERSICHERTE SUMME
Beide Hände, beide Füβe oder das Sehvermögen beider Augen 1.00
Eine Hand und ein Fuβ 1.00
Eine Hand,  oder ein Fuβ und das Sehvermögen eines Auges 1.00
Eine Hand oder ein Fuβ 0.50
Sehvermögen eines Auges 0.30
Der Daumen einer Hand 0.15
Der Zeigefinger einer Hand 0.10

Die Erstattung der Arztkosten ist eine einmalige Zahlung und kann innerhalb eines Schuljahres nur einmal in Anspruch genommen werden. Es gibt zwei Modalitäten für die Kostenerstattung:

  • DIREKTE ZAHLUNG

  • RÜCKZAHLUNG

Fälle bei denen eine direkte Zahlung oder eine Rückzahlung vorgenommen werden:

 

ORT DES UNFALLS DIREKTE ZAHLUNG RÜCK-ERSTATTUNG
Schulgelände ja ja
Schulweg nein ja
Klassenfahrten nein ja

 

 

 

Verfahrensweise zu Ihrer Kostenrückerstattung:

DIREKTE ZAHLUNG

  1. Fordern Sie bei der Schulkrankenschwester einen Unfallbericht an.

  2. Wenden Sie sich an die Notaufnahmen der folgenden Krankenhäuser:

    HOSPITAL CHRISTUS MUGUERZA UPAEP
    Tel.: (222) 229.8100 Durchwahl 6013 oder 6012
    Direkt: (222) 242.8166

    HOSPITAL LA PAZ
    Tel.: (222) 248.2710 Durchwahl 1118

    HOSPITAL BETANIA
    Direkt: (222) 235.3970

    HOSPITAL PUEBLA
    Tel. (222) 213.8300

    Ärztliche Koordination:
    Dr. Javier Rafael Osorio Torre

  3. Reichen Sie den von der Schule ausgestellten Unfallbericht im Krankenhaus ein und zeigen Sie den Schulausweis des Schülers vor.

  4. Zahlen Sie $100,00 Pesos für den Krankenhausaufenthalt.

  5. Lassen Sie Ihr Kind von den im Vertrag erwähnten Ärzten behandeln.

RÜCKERSTATTUNG

Im Fall, dass Sie den oben erwähnten krankenhäuslichen Dienst nicht in Anspruch genommen haben:

  1. Fordern Sie bei der Schulkrankenschwester das Formular für die ärztliche Kostenrückerstattung an.

  2. Informieren Sie den Versicherungsvertreter Luis Manzanilla Dierdorf, Recta a Cholula No. 68-A (300 m von der SAT entfernt) innerhalb von zehn Tagen nach dem Unfall schriftlich darüber. Andernfalls werden die Kosten nicht zurückerstattet.

  3. Legen Sie dem Versicherungsvertreter die Arztrechnung auf Namen des Vaters/der Mutter oder des Erziehungsberechtigter.

    Die Rechnungen müssen alle Unfallkosten und ihre steuerlichen Anforderungen beinhalten, wie: Datum, Folio, Identifikationskarte, I.V.A. desglosado (aufgeschlüsselte Mehrwertsteuer) etc.; ebenso Arztrezepte, Untersuchungsberichte und Röntgenaufnahmen mit den zugehörigen Untersuchungsergebnissen.

  4. Die Bescheinigungen müssen spätestens 30 Tage nach dem Unfall eingereicht werden, andernfalls werden die Kosten nicht zurückerstattet.

  5. Von den Kosten wird die Selbstbeteiligung in Höhe von $100,00 Pesos abgezogen, der verbleibende Rest wird zurückerstattet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Lourdes Alvarado unter folgende Telefonnummer:
(222) 296.6585, Durchwahl 106 oder senden Sie eine Email an: lamd73@hotmail.com

 



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